Rechtskommission: Ehe soll am Namen nichts mehr ändern
Die Rechtskommission des Nationalrats hat bereits am 8. September die Grundzüge eines neuen Namens- und Bürgerrechts festgelegt. Ein Gesetzesentwurf wird in diesem Winter erwartet, wie die „NZZ am Sonntag“ erfahren hat. Die Gesetzesnovelle gehe vom neuen Grundsatz aus, dass der Nachname von der Geburt bis zum Tod nicht mehr ändern soll. Ehepartner sollen also grundsätzlich in Zukunft ihren ledigen Namen behalten. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Brautleute ist soll es auch künftig möglich sein, einen gemeinsamen Nachnamen zu wählen, wobei sowohl jener der Braut als auch jener des Bräutigams in Frage kommt. Der Doppelname, bei dem der Mädchenname dem Familiennamen vorangestellt wird, soll dagegen verschwinden. Jeder soll nur einen Namen führen. Im ausseramtlichen Verkehr hingegen sollen Allianznamen, die mit Bindestrich geschrieben werden (Frau Meier-Müller), weiterhin zulässig sein. Auch andere Kombinationen (zum Beispiel Herr Meier Müller) sind erlaubt, aber ohne amtliche Bedeutung. Kinder hätten Eltern mit verschiedenen Namen Väter schwächen? KommentarVor fünf Jahren war eine Revision des Namensrechts genau an diesem Punkt gescheitert. Die neuen Vorschläge machen deutlich, dass gesellschaftlich tonangebende Kräfte die Weichen in Richtung Individualisierung auch in der Ehe setzen und im Blick auf den Nachwuchs die Entscheidungskompetenz zugunsten der Frauen verschieben. Sollten sie Erfolg haben, würde die Ehe bald einem Konkubinatsverhältnis ähneln. | ||||||||
| ||||||||
Rat &
Hilfe per E-Mail Haben Sie Fragen oder suchen Sie Rat? [weiter] |