Rechtskommission: Ehe soll am Namen nichts mehr ändern

 
Ehe soll am Namen
Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Brautleute soll es auch künftig möglich sein, einen gemeinsamen Nachnamen zu wählen.
Frauen und Männer sollen in der Namensgebung und beim Bürgerrecht gleichgestellt werden. Mit einer Ausnahme: Künftig entscheidet die Mutter, welchen Familiennamen die Kinder tragen. Die Ideen der nationalrätlichen Rechtskommission sind offenkundig gesellschaftspolitisch so heiss, dass sie nicht veröffentlicht wurden.

Die Rechtskommission des Nationalrats hat bereits am 8. September die Grundzüge eines neuen Namens- und Bürgerrechts festgelegt. Ein Gesetzesentwurf wird in diesem Winter erwartet, wie die „NZZ am Sonntag“ erfahren hat. Die Gesetzesnovelle gehe vom neuen Grundsatz aus, dass der Nachname von der Geburt bis zum Tod nicht mehr ändern soll. Ehepartner sollen also grundsätzlich in Zukunft ihren ledigen Namen behalten.

Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Brautleute ist soll es auch künftig möglich sein, einen gemeinsamen Nachnamen zu wählen, wobei sowohl jener der Braut als auch jener des Bräutigams in Frage kommt. Der Doppelname, bei dem der Mädchenname dem Familiennamen vorangestellt wird, soll dagegen verschwinden. Jeder soll nur einen Namen führen. Im ausseramtlichen Verkehr hingegen sollen Allianznamen, die mit Bindestrich geschrieben werden (Frau Meier-Müller), weiterhin zulässig sein. Auch andere Kombinationen (zum Beispiel Herr Meier Müller) sind erlaubt, aber ohne amtliche Bedeutung.

Kinder hätten Eltern mit verschiedenen Namen
Die von der Kommission vorgesehene Regelung würde dazu führen, dass die Kinder, die aus einer derartigen Verbindung entstehen, in der Regel Eltern mit unterschiedlichen Nachnamen haben. Die Brautleute können sich deshalb bereits bei der Heirat auf einen amtlichen Familiennamen festlegen (heute ist das automatisch jener des Mannes), der dann zum Nachnamen der Kinder wird. Tun sie das nicht, so müssen sie sich spätestens bei der Geburt des ersten Kindes für einen Familiennamen entscheiden. Der Gesetzesentwurf sieht bei Uneinigkeit der Eheleute vor, dass das Kind den Nachnamen der Mutter erhält.

Väter schwächen?
Der heutige Grundsatz, wonach der Familienname des Mannes weitervererbt wird, wird also durch diese faktische Vetostellung der Frau umgedreht. Als Begründung für diesen Paradigmenwechsel werden drei Punkte angeführt: Erstens der römisch-rechtliche Grundsatz, wonach die Mutterschaft immer sicher ist, die Vaterschaft aber unsicher. Zweitens der grössere physische Anteil der Mutter an der Kindswerdung. Und drittens die in der Regel engere soziale Bindung des jungen Kindes an die Mutter.

Kommentar


Vor fünf Jahren war eine Revision des Namensrechts genau an diesem Punkt gescheitert. Die neuen Vorschläge machen deutlich, dass gesellschaftlich tonangebende Kräfte die Weichen in Richtung Individualisierung auch in der Ehe setzen und im Blick auf den Nachwuchs die Entscheidungskompetenz zugunsten der Frauen verschieben. Sollten sie Erfolg haben, würde die Ehe bald einem Konkubinatsverhältnis ähneln.

Autor: Fritz Imhof
Quelle: SSF. Schweiz. Stiftung für die Familie
Datum: 23.11.2006

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