Honig - besonders beliebt

 
Honig
Bereits zur prähistorischen Zeit galt Honig als aromareiches Süssungsmittel. Er hat bis heute nicht an Beliebtheit eingebüßt.

Im Altertum wurde auch heilende Wirkung sehr geschätzt. Heute wird Honig in der Pharmazie nur noch selten eingesetzt, zum Beispiel im Fenchelhonig und für Wundsalben. Landläufig werden ihm verschiedene Wirkungen nachgesagt: bei Heiserkeit, Gallen- und Leberleiden, Heuschnupfen und Wadenkrämpfen. Wissenschaftlich ist das bislang schwer nachvollziehbar und sollte deshalb nicht überbewertet werden.

Auch das sehr teure „Gelée Royal" ist kein Wundermittel und seine ernährungs-physiologische Bedeutung nur für Bienen, nicht aber für den Menschen nachgewiesen. Als Hausmittel kann Honig jedoch das subjektive Wohlbefinden steigern.

Energiebombe Honig
Im Haushalt dient er vor allem als Brotaufstrich, spielt dabei für die Lebensmittelindustrie aber eine untergeordnete Rolle. Das Besondere an Honig ist sein hoher Anteil (ca. 75 Prozent) an leicht absorbierbarem Invertzucker. In 100 g Honig sind 80 g Kohlenhydrate, 19 g Wasser, 0,35 g Stickstoff-Verbindungen und 0,2 g Mineralstoffe enthalten. Durch seinen hohen Energiegehalt gilt er als schneller Energiespender: Hundert Gramm Honig liefern rund 1 375 kJ bzw. 328 kcal.

Spitzenreiter Deutschland
Als wohlschmeckendes und aromareiches Lebensmittel ist er vor allem bei den Deutschen sehr beliebt. Mit einem jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch von etwa 1,5 kg liegt Deutschland weltweit an der Spitze. Den Hauptanteil von drei Vierteln stellen jedoch Importhonige aus Mittel- und Südamerika.

Die in Deutschland hergestellten Honige sind meist deutlich teurer als Importhonige. Man erkennt sie am Einheitsglas mit dem Echtheitssiegel des Deutschen Imkerbundes (DIB). In Deutschland bestimmt die Honigverordnung die Anforderungen an Beschaffenheit und Zusammensetzung des Honigs. In seltenen Fällen wurden sehr geringe Rückstände von Pflanzenschutzmittel und Bienenarznei im Honig gefunden.

Honig ist ein echtes Naturprodukt, bei dem Zusätze zur Verbesserung von Aroma, Farbe, Geschmack, Haltbarkeit, Flüssigkeit und anderes gesetzlich verboten sind.

Bearbeitung: Lebenshilfe-net.ch


Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ernährung

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